Darlehensrückzahlung im Tilgungsplan festlegen

· Darlehensrückzahlung im Tilgungsplan festlegen

So unterschiedlich die angebotenen Darlehensarten im Finanzierungsbereich sind, auf so unterschiedliche Art und Weise findet oftmals auch die Tilgung des zur Verfügung gestellten Darlehensbetrages statt. Es gibt beispielsweise Kreditarten wie den Dispositionskredit oder den Revolvingkredit, bei dem im Grunde keine bestimmte Tilgungsvereinbarung besteht, weil die Tilgung dem Kreditnehmer bzw. Kontoinhaber vom Zeitpunkt her selber überlassen wird.

Die weitaus häufigere Variante sieht allerdings eine regelmäßige Tilgung des Darlehens seitens des Kreditnehmers vor. Daher ist die Darlehnsrückzahlung in den meisten Fällen auch im Rahmen eines Tilgungsplans festgelegt. Wie dieser Tilgungsplan dann in der Praxis konkret aussieht ist wiederum von der Art des jeweils genutzten Kredites abhängig. Beim Ratenkredit wird der Tilgungsplan zum Beispiel in der Form festgelegt, dass die Kreditsumme mit den gesamten Zinsen der Laufzeit addiert wird und diese Endsumme dann durch die Laufzeit des Kredites (in Monaten) subtrahiert wird. Das Ergebnis ist dann die monatliche Rate, die demnach sowohl aus den zu zahlenden Zinsen als auch aus der Tilgung des Darlehens besteht. Der Ratenkredit ist demnach eine sehr einfach strukturierte Kreditart, sodass ein separater Tilgungsplan in dem Sinne auch gar nicht notwendig ist. Anders sieht es schon im Bereich von Hypothekenkredite aus, die zur Finanzierung einer Immobilie genutzt werden. Bei Immobilienkrediten wird die Darlehensrückzahlung im Grunde ohne Ausnahme im Rahmen des Tilgungsplans festgelegt.

Es sein denn, man entscheidet sich für die Variante des endfälligen Darlehens, bei welchem die Tilgung erst am Laufzeitende stattfindet. Ansonsten gibt es beim Hypothekendarlehen zwei Varianten, die beide einen Zins- und Tilgungsplan beinhalten, durch welchen auch die Rückzahlung des Darlehens festgelegt wird. Die erste Variante ist das Tilgungsdarlehen, welches jedoch in der Finanzierungspraxis eher seltener genutzt wird. Der Zins- und Tilgungsplan beinhaltet bei dieser Art von Hypothekendarlehen, dass die Höhe der Tilgung in jedem Jahr gleich ist. Hat der Kredit also eine Laufzeit von 20 Jahren, so liegt der Tilgungsanteil pro Jahr bei fünf Prozent. Durch die Verrechnung dieser Tilgung werden die zu zahlenden Zinsen natürlich geringer, was im Zins- und Tilgungsplan zu erkennen ist.

Die zweite Variante ist das vielen Verbrauchern bekannte Annuitätendarlehen. Auch hier wird natürlich ein Zins- und Tilgungsplan erstellt, an welchem abzulesen ist, in welcher Höhe monatlich oder auch jährlich die Zinszahlung und die Tilgung des Darlehens zu erfolgen hat. Allerdings ist dieser Plan bei dem Annuitätendarlehen deshalb etwas „komplizierter“ Aufgebaut, weil sich die Höhe der Tilgung genauso während der Laufzeit ändert, wie die Höhe der Kreditzinsen. Im Tilgungsplan ist jedoch genau nachvollziehbar, wie hoch die Darlehensschuld am „Tag X“ noch ist und welchen Umfang der jeweilige Zinsanteil und der Tilgungsanteil zum jeweiligen Datum noch hat. Nimmt man alle angesprochenen Darlehen zusammen, so ist es im Grunde fast immer üblich, dass die Darlehensrückzahlung auch in einem Tilgungsplan festgelegt wird, was dem Kreditnehmer auch eine gewisse Sicherheit bezüglich der Kalkulation der finanziellen Belastung in der Zukunft bietet.