Bauförderung
Da es sich bei der Baufinanzierung um eine sehr umfangreiche Finanzierung handelt, im Zuge derer der Kreditnehmer im Laufe der vielen Jahre nicht selten mehr als 100.000 Euro an Zinsen zahlen muss, sollte man sich umfassend über die möglichen Förderungen erkundigen, die man in Deutschland im Zusammenhang mit einer Baufinanzierung bzw. dem Kauf/Bau einer Immobilie bekommen kann.
Diese Förderung wird in all ihren Varianten oftmals auch verkürzt als Bauförderung bezeichnet. Zunächst einmal gibt es die so genannte Wohnungsbauprämie, die eine Teil der Bauförderung darstellt. Diese Wohnungsbauprämie erhält man beispielsweise dann, wenn man in einen Bausparvertrag anspart, den man später im Rahmen der Finanzierung einsetzen möchte. Auch wenn die Wohnungsbauprämie pro Person nur etwa 46 Euro pro Jahr (maximal) beträgt, sollte man dennoch nicht darauf verzichten. Einen Anspruch auf diese Bauförderung hat man jedoch nur dann, wenn das Jahreseinkommen nicht höher als 25.600 Euro liegt. Die früher noch gezahlte Eigenheimzulage gibt es übrigens seit Jahren nicht mehr. Neben der Wohnungsbauprämie kann zudem auch die bekannte Riester-Rente inzwischen im Zuge einer Baufinanzierung genutzt werden. Dabei können die Riester-Zulagen entweder während der Ansparphase in den Bausparvertrag fließen, oder sie werden direkt mit zur Tilgung des Hypothekendarlehens verwendet.
Diese Zulage zu nutzen lohnt sich bereits deutlich mehr als die Wohnungsbauprämie, denn die Grundzulage beträgt 154 Euro je Person und Jahr, und zudem kann man noch pro Kind eine Kinderzulage zwischen 185 und 300 Euro erhalten. Wenn man demnach von der „Muster-Familie“ (Ehepaar mit zwei Kindern) ausgeht, kann pro Jahr mit einer Gesamtzulage von bis zu 908 Euro gerechnet werden. Neben den Zulagen und Prämien fällt auch ein günstiges Darlehen, zum Beispiel in Form des KfW-Förderdarlehens, durchaus in den Bereich der Bauförderung. Das KfW-Darlehen kann ebenfalls im Zusammenhang mit einer Baufinanzierung genutzt werden, wobei es hier unterschiedliche Fördervarianten gibt. Die „normale“ Förderung, die im Prinzip jeder Eigentümer eines neu erworbenen oder neu gebauten Eigenheims nutzen kann, besteht aus einem zinsgünstigen Kredit, dem KfW-Darlehen.
Erfüllt das erworbene/gebaute Objekt zudem noch einen bestimmten Energie-Standard, so kann zu dem zinsgünstigen Darlehen noch zusätzlich eine Tilgungszulage hinzu kommen. Erreicht das Haus gar den besten Energie-Standard (nach KfW), so kann dieser Tilgungszuschuss bis zu 5.000 Euro betragen. Wenn man diese genannten Förderungen im Idealfall einmal auf 20 Jahre hochrechnet, kann der Förderberechtigte in diesem Zeitraum eine Bauförderung von mehr als 20.000 Euro bekommen.