Leasing

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Neben dem Kredit ist die zweite Finanzierungsform, die generell noch zur Auswahl steht das Leasing. Leasing kann etwas freier übersetzt auch als Mieten bezeichnet werden. Das Leasing findet stets, wie es auch beim Kredit üblich ist, zwischen zwei Personen bzw. Unternehmen statt, dem so genannten Leasinggeber und dem Leasingnehmer. Dabei ist der Leasinggeber in etwa mit einem Kreditgeber zu vergleichen und der Leasingnehmer demzufolge mit dem Kreditnehmer.

Der Gegenstand bzw. der Sachwert, der im Zuge des Leasings vermietet wird, wird auch als Leasingobjekt oder Leasinggut bezeichnet. Während das Leasing als Finanzierungsform im privaten Bereich eher einen untergeordneten Stellenwert hat, ist das Gewerbeleasing eine sehr wichtige Möglichkeit von Unternehmen und Selbständigen einen Sachwert nutzen zu können, ohne diesen kaufen zu müssen oder die Kreditlinie bei der Bank durch die Aufnahme eines Darlehens belasten zu müssen. Was die möglichen Leasingobjekte angeht, so sind das vorrangig Maschinen, Fahrzeuge und Immobilien, denn auch das Immobilienleasing ist mittlerweile durchaus eine nicht mehr unübliche Finanzierungsform geworden. Das Leasing als solches läuft meistens so ab, dass ein Leasingvertrag geschlossen wird, in dem alle wichtigen Details aufgeführt werden, wie es auch bei einem Kreditvertrag üblich ist.

Zu diesen wichtigen Details gehören zum Beispiel die Höhe einer oftmals üblichen Sonderzahlung, die Höhe der Leasingraten, der Zahlungsrhythmus, die Laufzeit, der Leasing-Zinssatz und auch ein Restwert des verliehenen Objektes wird oftmals festgelegt, falls der Leasingnehmer nach dem Ende der Leasingdauer das entsprechende Leasingobjekt kaufen möchte. Während der Leasingdauer kann der Leasingnehmer das Leasinggut uneingeschränkt nutzen, muss allerdings fast immer selbst für die Pflege und Wartung des Sachwertes aufkommen. Bei vielen Leasingvarianten ist es so, dass der Leasingnehmer nach Ablauf der vereinbaren Leasingdauer entscheiden darf, ob er das Leasingobjekt kaufen oder zurückgeben möchte. Der Vorteil am Gewerbeleasing besteht vor allem auch darin, dass Unternehmen und Selbständige als Leasingnehmer die Möglichkeit haben, die Leasingraten als Betriebsausgaben steuermindernd anzusetzen.

Bei Privatpersonen ist das hingegen nicht so, denn diese können die Raten nicht bei der Steuer angeben. Daher hat das Privatleasing auch eher eine untergeordnete Bedeutung und kommt im Prinzip auch nur als Autoleasing vor. Nun stellt sich die Frage, warum Privatpersonen dennoch das Leasing nutzen, also worin die Vorteile bestehen könnten. Ein Vorteil ist, dass die monatlichen Leasingraten relativ gering sind, wenn man diese mit der Finanzierungsalternative Kredit und den Kreditraten vergleicht. Wer zudem einen größeren Wert darauf legt, dass in regelmäßigen Abständen (alle zwei bis drei Jahre) immer das neueste Automodell gefahren wird, der ist mit dem Leasing sicherlich auch nicht schlecht bedient. Denn ein Auto alle 2-3 Jahre wieder zu verkaufen ist wirtschaftlich nicht sehr sinnvoll, da der Wertverlust in den ersten Jahren am größten ist.