Beleihungswert einer Immobilie berechnen
Bei der Besicherung von Immobilienkrediten ist für Kunden und Banken der so genannte Beleihungswert von Bedeutung. Nicht zu verwechseln ist der Beleihungswert mit dem Verkehrswert der zu finanzierende Immobilie. Der Verkehrswert ist vereinfacht gesagt der aktuelle Marktwert eines Objektes, den man zumindest in der Theorie bei einem Verkauf der Immobilie erzielen könnte. Diesen Marktwert lässt sich jede Bank „berechnen“, die dem Kunden einen Immobilienkredit zur Verfügung stellen möchte.
Nun geht es bei einem Immobiliendarlehen für die Bank auch darum, eine möglichst hohe Sicherstellung der späteren Forderungen an den Kunden zu erreichen. Dazu wird immer eine Grundschuld oder Hypothek als Sicherheit für das vergebene Immobiliendarlehen verlangt. Jedoch muss die Bank natürlich mit der Bewertung der Sicherheiten vorsichtig sein, denn die Immobilie kann selbstverständlich durch verschiedenste Faktoren an Wert verlieren. Deshalb setzt die Bank auch nicht den aktuellen Verkehrswert der Immobilie zur Bewertung an, sondern den Beleihungswert. Insofern kann man zunächst festhalten, dass der Beleihungswert der aktuelle Verkehrswert abzüglich eines Risikoabschlages ist. Die Höhe dieses Risikoabschlages kann jede Bank selbst festlegen, üblich sind Risikoabschläge zwischen 15 und 25 Prozent.
Hat eine zu finanzierende Immobilie also beispielsweise einen Verkehrswert von 300.000 Euro und nimmt die Bank einen Risikoabschlag von 20 Prozent vor, so würde der Beleihungswert 240.000 Euro betragen. Man kann demnach sagen, der Beleihungswert ist der entscheidende Wert für die Bank weil er aussagt, was die Immobilie als Sicherheit für einen Wert hat. Der Beleihungswert ist jedoch nicht nur in der Sparte der Immobilienfinanzierung von Bedeutung, sondern findet generell bei der Bewertung von Kreditsicherheiten seine Anwendung. So gibt es zum Beispiel neben der Grundschuld oder der Hypothek auch die Verpfändung von Wertpapieren und Sparguthaben oder die Abtretung von Forderungen als mögliche Kreditsicherheiten.
Auch diese jeweiligen Sicherheiten werden von der Bank in dem Sinne bewertet, als dass ein Beleihungswert ermittelt wird. So nimmt die Bank zum Beispiel bei der Verpfändung von Wertpapieren oftmals den Kurswert als Beleihungswert, wobei auch hier nicht selten noch Risikoanschläge mit einkalkuliert werden. So können zum Beispiel Bundesanleihen als sehr sichere Wertpapiere zu 100 Prozent des Kurswertes beliehen werden, während man den Kurswert bei Aktien beispielsweise nur mit 60 Prozent als Beleihungswert ansetzt. Ähnlich ist das Vorgehen auch bei der Abtretung von Forderungen als Sicherheit. So wird zum Beispiel bei einer Abtretung einer Kapitallebensversicherung der Rückkaufswert gleichzeitig von der Bank auch als Beleihungswert akzeptiert.