Bausparvertrag und Bauspardarlehen zur Finanzierung nutzen
Der Bausparvertrag wird sehr häufig mit in eine Immobilienfinanzierung eingebunden. Es handelt sich bei dem Bausparvertrag im Prinzip um zwei Produkte in einem, nämlich um einen Sparvertrag und um ein Darlehen, welches man nach einiger Zeit in Form des Bauspardarlehens nutzen kann. Zwar hat der Bausparvertrag besonders dann Vorteile, wenn man das zinsgünstige Bauspardarlehen in Anspruch nimmt, es ist aber grundsätzlich auch möglich, den Bausparvertrag als einen reinen Sparvertrag zu nutzen. Das Bausparen selbst funktioniert nach einem recht transparenten und einfachen System.
Es gibt auf der einen Seite die Bausparer, die derzeit noch in der Sparphase sind und regelmäßige Beiträge in den Bausparvertrag einzahlen. Auf diese Weise sammelt sich im so genannten und virtuellen Bauspartopf ein Guthaben an, aus dem heraus wiederum andere Bausparer ein Bauspardarlehen erhalten können. Der große Vorteil des Bausparvertrages ist zunächst einmal die hohe Flexibilität. Denn in der Ansparphase kann man zum Beispiel neben den monatlichen Sparraten auch jederzeit außerplanmäßige Einmaleinzahlungen vornehmen. Zudem kann zwischen verschiedenen Tarifen gewählt werden, die je nach Verwendungszweck und Ziel des Bausparens eher für Sparer oder eher für spätere Häuslebauer geeignet sind. Auch beim Vergleich der Angebote muss darauf geachtet werden, dass man sich für den richtigen Tarif entscheidet.
Denn Bausparer, die bereits sicher wissen, dass sie in der Zukunft das Bauspardarlehen beanspruchen möchten, die sollten einen anderen Tarif als Bausparer wählen, die sich noch nicht sicher sind, ob sie den Bausparvertrag nicht nur als einen reinen Sparvertrag nutzen möchten, ohne dann später das Bauspardarlehen zu beanspruchen. Ein weiterer Vorteil des Bausparens ist die Riesterfähigkeit. Denn die Zulagen der Riester Rente können problemlos mit in den Bausparvertrag fließen, und zwar entweder als Sparrate oder auch während der Rückzahlungsphase zur Tilgung des Darlehens.
Neben den Riester-Zulagen kann man unter den jeweiligen Voraussetzungen aber noch weitere staatliche Förderungen bekommen, wenn man einen Bausparvertrag nutzt. Das sind zum einen die Arbeitnehmersparzulage, wenn man die Vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag fließen lässt. Zum anderen ist das die Wohnungsbauprämie, die ebenfalls in den Bausparvertrag mit einfließen kann. Der Vorteil des später zu erhaltenden Bauspardarlehens ist vorrangig der relativ niedrige Zinssatz und zudem auch hier wiederum die große Flexibilität. Denn neben den vereinbarten Kreditraten, die aufgrund des während der Laufzeit nicht mehr zu verändernden Darlehenszinses von Beginn an feststehen, können auch Sondertilgungen geleistet werden. Voraussetzung für den Erhalt des Bauspardarlehens ist die Zuteilungsreife des Bausparvertrages.